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Modelvertrag zwischen
dem Kunden ...............................................................................................................
nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet
und
der Agentur TOPAS Portraitatelier , Inh. Ralf Levc , Doelenstr.
4-6 , 46483 Wesel
nachfolgend als Agentur bezeichnet
und
dem Model ..................................................................................................................
nachfolgend als Model bezeichnet
(Änderungen sind der Gegenseite umgehend anzuzeigen)
Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen
den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich
regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende
Vereinbarungen getroffen werden. Die Agentur die von ihnen vertretenen
Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen
Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§2 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden
im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige,
der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der
Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision und
Modelhonorar. Diese Provision beträgt, soweit nicht anders
vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars zzgl. der MwSt.. Jegliche Haftung der Agentur aus
dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde
ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch
der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
zu machen.
(3) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen,
solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen
unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§ 3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt,
wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn
oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur
eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang
notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden
der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken
nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf
Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich
zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. (Wetterbuchungen)
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich
und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens
eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für
diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten
Model-Honorars.
§4 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden.
Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände
dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar
machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu
erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens
jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag
bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine
Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn
zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich
nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung
anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz
zu finden.
§5 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden,
bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart,
dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00
Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten
Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten
wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars
pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit
bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen
Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An-
und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz
nicht berechnet. Darüber hinaus gehende weitere Anreisezeiten
zählen zur Arbeitszeit.
§6 Model - Honorar
Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für
Nutzungsrechte zzgl. MwSt.(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur
Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe,
Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet
werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung
mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort
ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen
von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer
einer gesonderten Vereinbarung.
§7 Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet,
wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit
von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu
2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw.
Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models
werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.
Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur
ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof
des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale
richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag,
eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist
das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind
die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
§8 Zahlungskonditionen
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz
und Reisespesen werden in Euro bezahlt.
§9 Reklamation, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren
und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum
Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich
von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen,
die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit
dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des
Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes
Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten.
Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise
möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch
auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur
das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern
und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur
aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
§10 Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit
dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen
ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck,
das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens
2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen,
Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf
einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht
gestattet, aber möglich und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts
eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung
des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§11 Buchungsbedingungen
(werden
Kundenbasierend nach deren Wünschen ergänzt)
.........................................................................................................
§12 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model
und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit
Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet
sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen
von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit
der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während
der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An
Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart,
was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
Wesel , den ........................
Unterschrift der Agentur / Ralf Levc + Unterschrift des Models /
Kunden
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