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Diese allgemeinen Geschäftsbedingen gelten für unsere beiden Studios in Wesel und Duisburg.
Liebe Juristen und Juristinnen: Unser Unternehmen beabsichtigt nicht die Rechte Dritter zu verletzen, weder bewusst noch fahrlässig. Sollten sie trotzdem wettbewerbsrechtliche oder ähnliche Beanstandungen haben, bitten wir sie zur Vermeidung unnötiger Kosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Einwände werden von uns unmittelbar geprüft und sofern berechtigt, berichtigt ggf. abgestellt. Die Kostennote ihrer anwaltlichen Abmahnung ohne eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns, werden wir deshalb im Sinne ihrer Schadensminderungspflicht als unbegründet zurück weisen.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen
erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn
ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen,
die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur
anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom
Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern
nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen
Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat
kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des
Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative / digitalen Daten verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur
bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
8. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch
Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar
als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt.
aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch
Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu
einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben
die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben,
so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf
- wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung
von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich
die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere
Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene
Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber
gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert
sein. .
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig.
Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte
Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten. Vor der Vernichtung kann er den Auftraggeber benachrichtigen
und ihm die Negative zum Kauf anbieten
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen
bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern
und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen
können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes
und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der
Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich
nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber
nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens
nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls
Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume
die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber -gegen
Kaution- mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber
die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche
nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde
- auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für
verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf,
sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu
vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder
aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber,
die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung
in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr
von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen.
Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung
der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz
verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000
(in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200
(in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen
vorbehalten.
3. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder
beim Fotografen eingehen, gelten als komplett abgenommen und
werden in der Standartgröße 10 x 15 cm komplett
in Rechnung gestellt
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart
war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält
der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.
5. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen,
es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vor.
6. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben)
anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber
wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von
ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal
mit 20% in Abzug gebracht werden. Dem Auftraggeber wird damit
nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen
erspart hat.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene
Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages
bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung
der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller
Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht
das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn
dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwenden wir Disketten oder
CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei
deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen
von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten
wir keinen Ersatz.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht
durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische
Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.
Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen
Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen
digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des
Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische
Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von
Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen,
bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen
Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist,
den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder
Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag
erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet
und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen
Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet
und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,
die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn
dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert
werden.
XI. Warenverkäufe (z.B. über unsere Shops)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.
1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten
an:
Ralf Levc, Doelenstr. 4-6, 46483 Wesel
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa in einem
Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen
Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
XII. Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort
vereinbart.
Datum: 02.01.2010 |